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   FG München, 10.03.2005 - 15 K 5224/03   

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https://dejure.org/2005,14469
FG München, 10.03.2005 - 15 K 5224/03 (https://dejure.org/2005,14469)
FG München, Entscheidung vom 10.03.2005 - 15 K 5224/03 (https://dejure.org/2005,14469)
FG München, Entscheidung vom 10. März 2005 - 15 K 5224/03 (https://dejure.org/2005,14469)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Mit einem Darlehen zwischen nahen Angehörigen finanzierte Kosten zum Erwerb eines Wohnhauses als Anschaffungskosten im Sinne des Eigenheimzulagengesetzes (EigZulG); Herstellungskosten oder Anschaffungskosten der Wohnung zuzüglich der Anschaffungskosten für den ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Eigenheimzulage bei mittelbarer Grundstücksschenkung oder bei Finanzierung des Kaufs mit dem Fremdvergleich nicht standhaltenden Angehörigen-Darlehen; Eigenheimzulage; Darlehen zwischen nahen Angehörigen; mittelbare Grundstücksschenkung; Eigenheimzulage ab 2001

  • rechtsportal.de

    Keine Eigenheimzulage bei mittelbarer Grundstücksschenkung oder bei Finanzierung des Kaufs mit dem Fremdvergleich nicht standhaltenden Angehörigen-Darlehen; Eigenheimzulage; Darlehen zwischen nahen Angehörigen; mittelbare Grundstücksschenkung; Eigenheimzulage ab 2001

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Keine Eigenheimzulage bei mittelbarer Grundstücksschenkung oder bei Finanzierung des Kaufs mit dem Fremdvergleich nicht standhaltenden Angehörigen-Darlehen - Darlehen zwischen nahen Angehörigen - Mittelbare Grundstücksschenkung - Eigenheimzulage ab 2001

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2005, 1329
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 16.12.1998 - X R 139/95

    Anschaffungskosten bei Darlehensübernahme zwischen nahen Angehörigen

    Auszug aus FG München, 10.03.2005 - 15 K 5224/03
    Denn infolge des innerhalb der Familie typischerweise fehlenden Interessengegensatzes besteht die Gefahr des steuerlichen Missbrauchs zivilrechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten (BFH-Urteil vom 16. Dezember 1998 X R 139/95, BFH/NV 1999, 780 ).

    Der Fremdvergleich muss insgesamt zu dem Ergebnis führen, dass ein ernst gemeintes Darlehen und keine verschleierte Schenkung oder ein steuerlicher Gestaltungsmissbrauch gewollt ist (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 1999, 780 ).

    Je mehr die Umstände auf eine private Veranlassung hindeuten, desto strengere Anforderungen sind an den Fremdvergleich zu stellen (BFH in BFH/NV 1999, 780 ).

    Wird das Darlehen zwischen volljährigen, voneinander wirtschaftlich unabhängigen Verwandten vereinbart und dem Anlass nach wie von einem Fremden gewährt (z.B. zur Anschaffung oder Herstellung eines Gebäudes), ist es nach der Rechtsprechung aber unschädlich, dass es unter im einzelnen anderen Bedingungen als unter Fremden überlassen wird, soweit es sich nicht um eine verschleierte Schenkung oder um einen Missbrauch von steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten handelt (BFH in BFH/NV 1999, 780 ).

    Zudem müssen die Grundlagen, auf denen die entsprechenden Zahlungen beruhen, klar und eindeutig - in aller Regel durch schriftliche Vereinbarungen - nachvollziehbar sein (BFH in BFH/NV 1999, 780 ).

  • BFH, 25.01.2000 - VIII R 50/97

    Partiarisches Darlehen zwischen Angehörigen

    Auszug aus FG München, 10.03.2005 - 15 K 5224/03
    Voraussetzung für die steuerliche Anerkennung eines Darlehensvertrages unter Familienangehörigen ist, dass er nach seiner Form, inhaltlichen Gestaltung und tatsächlichen Durchführung im Wesentlichen dem entspricht, was zwischen fremden Dritten üblich ist (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 25. Januar 2000 VIII R 50/97, BFHE 191, 267 , BStBl II 2000, 393 ).

    Ob ein Angehörigendarlehen dem Fremdvergleich standhält, richtet sich nach der Gesamtheit der objektiven Gegebenheiten (s. z.B. BFH in BFHE 191, 267 , BStBl II 2000, 393 ).

    Eine andere Beurteilung ist ferner nicht deshalb geboten, weil nach zwischenzeitlich ständiger Rechtsprechung des BFH bei der erforderlichen Gesamtwürdigung die fehlende Besicherung von Anschaffungsdarlehen, die nach ihrem Anlass wie von einem Fremden gewährt werden, dann der Anerkennung nicht entgegensteht, wenn das Rechtsgeschäft von volljährigen und voneinander insbesondere wirtschaftlich unabhängigen Verwandten geschlossen wird (BFHE 191, 267 , BStBl II 2000, 393 mwN).

  • BFH, 07.10.2003 - III B 5/03

    Mittelbare Grundstücksschenkung

    Auszug aus FG München, 10.03.2005 - 15 K 5224/03
    Die im Schenkungsteuerrecht entwickelten Grundsätze zur mittelbaren Grundstückschenkung gelten nach ständiger Rechtsprechung des BFH auch im Rahmen des § 10 e EStG (vgl. etwa BFH-Urteil vom 08. Juni 1994 X R 51/91, BFHE 175, 76 , BStBl II 1994, 779 ) und hinsichtlich der Auslegung des Begriffs der Anschaffung in § 2 Abs. 1 Satz 1 EigZulG (BFH-Beschluss vom 07. Oktober 2003 III B 5/03, BFH/NV 2004, 164 ).

    Entscheidend ist, wie sich das Vermögen beim Bedachten vermehrt (BFH-Beschluss in BFH/NV 2004, 164 ).

  • BFH, 29.10.1997 - I R 24/97

    VGA bei Darlehensverträgen

    Auszug aus FG München, 10.03.2005 - 15 K 5224/03
    Nicht jede Abweichung vom Üblichen schließt ohne Weiteres die steuerliche Anerkennung eines Angehörigen-Vertragsverhältnisses aus (vgl. BFH-Urteil vom 29. Oktober 1997 I R 24/97, BFHE 184, 482 , BStBl II 1998, 573 ).
  • BFH, 10.11.2004 - II R 44/02

    Mittelbare Grundstücksschenkung - Ehebedingte Zuwendung

    Auszug aus FG München, 10.03.2005 - 15 K 5224/03
    Die Zusage bedarf nicht der in § 518 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch bestimmten Form, muss aber nachweisbar sein (BFH-Urteil vom 10. November 2004 II R 44/02, DStR 2005, 151 ).
  • BVerfG, 07.11.1995 - 2 BvR 802/90

    Verfassungswidrigkeit der Nichtanerkennung eines Ehegattenarbeitsverhältnisses

    Auszug aus FG München, 10.03.2005 - 15 K 5224/03
    Den einzelnen Beweisanzeichen kann ein unterschiedliches Gewicht zukommen (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 7. November 1995 2 BvR 802/90, BStBl II 1996, 34 ).
  • BFH, 01.06.2004 - IX R 61/03

    Mittelbare Grundstücksschenkung

    Auszug aus FG München, 10.03.2005 - 15 K 5224/03
    Dieser wurde aber in schriftlicher und damit nachweisbarer Form (Vertrag vom 16. Oktober 2001) vor dem Grundstückskaufvertrag (vom 26. Oktober 2001) geschlossen (anders als im Fall des BFH-Urteils vom 01. Juni 2004 IX R 61/03, BFH/NV 2005, 27 : dort wurde der privatschriftliche Schenkungsvertrag nach dem Grundstückskaufvertrag geschlossen und es standen nur vor dem Grundstückskaufvertrag getroffene mündliche Absprachen im Raum).
  • BFH, 08.06.1994 - X R 51/91

    1. Kosten für ein Erbbaurecht nicht nach § 10 e Abs. 1 EStG begünstigt - 2. Kein

    Auszug aus FG München, 10.03.2005 - 15 K 5224/03
    Die im Schenkungsteuerrecht entwickelten Grundsätze zur mittelbaren Grundstückschenkung gelten nach ständiger Rechtsprechung des BFH auch im Rahmen des § 10 e EStG (vgl. etwa BFH-Urteil vom 08. Juni 1994 X R 51/91, BFHE 175, 76 , BStBl II 1994, 779 ) und hinsichtlich der Auslegung des Begriffs der Anschaffung in § 2 Abs. 1 Satz 1 EigZulG (BFH-Beschluss vom 07. Oktober 2003 III B 5/03, BFH/NV 2004, 164 ).
  • BFH, 29.07.2003 - X B 32/03

    Abzugsbetrag nach § 10 e Abs. 1 EStG; Fremdvergleich

    Auszug aus FG München, 10.03.2005 - 15 K 5224/03
    Die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze zum Fremdvergleich sind auch dann uneingeschränkt anwendbar, wenn ausnahmsweise nicht der Abzug von Betriebsausgaben/Werbungskosten streitig ist, sondern die Inanspruchnahme der Wohneigentumsförderung davon abhängt, ob der Antragsteller Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des Objekts getragen hat (BFH-Beschluss vom 29. Juli 2003 X B 32/03, BFH/NV 2003, 1575 ).
  • FG Niedersachsen, 02.11.2004 - 11 K 181/02

    Bestimmung der Höhe einer Eigenheimzulage; Voraussetzung der Aufwendungen in Form

    Auszug aus FG München, 10.03.2005 - 15 K 5224/03
    Es fehlt sowohl mangels Tilgungsvereinbarung an einem Nachweis der bloß vorübergehenden Fremdgeldgewährung als auch an jeglicher Verzinsung (vgl. zu diesen Anforderungen auch Schmidt/Heinicke, EStG , 23. Aufl. 2004 § 4 Rz. 520 Stichwort Angehörige Anm. e) cc) (5); Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 02. November 2004, 11 K 181/02, EFG 2005, 253).
  • FG Hamburg, 29.08.2006 - 5 K 63/06

    Gewährung der Eigenheimzulage bei nachweisbaren eigenen Aufwendungen

    Die Grundsätze des Fremdvergleichs sind auch bei privaten Vorgängen, für die eine steuerliche Begünstigung beansprucht wird, anzuwenden, da auch in diesen Fällen infolge der innerhalb einer Familie typischerweise fehlenden Interessendivergenz die Gefahr unausgewogener Gestaltungsmöglichkeiten besteht (vgl. BFH vom 26. Juli 2006, IX B 169/05, Juris; FG München vom 10. März 2005, 15 K 5224/03, DStRE 2005, 702).
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